Arbeitshilfe DAP Biologika auf GKV-Rezept
DAP Arbeitshilfe "Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept"

Mit der Aufnahme von § 40c in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und den Anpassungen des Rahmenvertrags müssen Apotheken bei der Abgabe von Biologika auf rabattierte bzw. preisgünstigere Alternativen prüfen. Die Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag ist einzuhalten – die vormals vorgemerkten Besonderheiten für Biologika (u. a. Anlage 1) entfallen. Die Abgabe von Biologicals wird zur Erfüllung des Einsparziels weiterhin nicht berücksichtigt, es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger Importe.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

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Arbeitshilfe Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept