DAP Arbeitshilfe Austauschbarkeit "Biologika: Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden"
Biologika sind u. a. aufgrund der verschiedenen speziellen Devices eine besondere Produktgruppe. Zudem werden sie häufig in kritischen Indikationen eingesetzt. Ein Austausch im Rahmen des erweiterten Biologika-Austauschs in der Apotheke gemäß § 40c der Arzneimittel-Richtlinie kann zu Verunsicherung führen. Ergeben sich bei der Rezeptbelieferung im individuellen Einzelfall trotz Beratung Bedenken gegen den Austausch des verordneten Arzneimittels, kann die Apotheke gemäß § 14 Abs. 3 Rahmenvertrag in Verbindung mit § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung Pharmazeutische Bedenken geltend machen.
Wir haben die wichtigsten Informationen als Arbeitshilfe für Sie zusammengefasst.
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Arbeitshilfe Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden