Neue DAP-Schulung: Abgabe von Biologika auf GKV-Rezept
Welche Vorgaben gelten beim Austausch von Biologika – und was ist bei der Abgabe zu beachten? Die neue DAP-Schulung vermittelt die wichtigsten Begriffe, gesetzlichen Änderungenund Prüfschritte kompakt und praxisnah – einfach das Video ansehen.
Gut zu wissen: Mit der Schulung können Sie DAPs-Punkte sammeln und anschließend gegen Gutscheine von Amazon, Zalando und weiteren Anbietern einlösen.
Das und noch viel mehr erfahren Sie in der Schulung
- Austauschregelung Biologika
- Begriffserklärungen
- Gesetzliche ÄnderungenA
- Austausch-Voraussetzungen
- Verhinderung eines Austauschs
- Rahmenbedingungen
- Dokumentation
Darum ist das Thema jetzt wichtig
Seit dem 1. April 2026 gelten neue Austauschvorgaben für verordnete biotechnologisch hergestellte Biologika. Vor einem Präparatewechsel muss zunächst geprüft werden, ob eine geeignete Alternative zur Verfügung steht. Dabei sind unter anderem Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform, Behältnis, Applikationsart und Anwendungsgebiet zu berücksichtigen. Erst anschließend greift die wirtschaftliche Abgaberangfolge mit dem Vorrang der Rabattarzneimittel.
Pharmazeutische Bedenken im Einzelfall prüfen
Hat die Ärztin oder der Arzt einen Austausch auf der Verordnung ausgeschlossen, entfällt die Austauschpflicht. Darüber hinaus kann die Apotheke bei konkreten patientenindividuellen Pharmazeutischen Bedenken von einer Ersetzung absehen – etwa bei bekannten Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten, Allergien oder relevanten Problemen mit einem anderen Applikationssystem.
Die Pharmazeutischen Bedenken müssen konkretisiert und entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags dokumentiert werden.